Berlin. In der 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags wurden am 26. Juni 2019 Sachverständige zur Wiedereinführung der Meisterpflicht befragt. Die öffentliche Anhörung fand im Vorfeld der nun anstehenden Beratung des Bundestags statt.
Sie sollte den Fraktionen nochmals Gelegenheit bieten, sich ein Bild davon zu machen, ob und in welchem Umfang eine Rückführung von B1-Gewerken in die Anlage A der Handwerksordnung Sinn macht. Der Sitzung unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) lagen Anträge der Oppositionsfraktionen zugrunde. Die überwiegende Mehrheit der angehörten Experten befürwortete die Ausweitung der Meisterpflicht auf einige Gewerke. Welche das sein könnten ließen sie offen.

Professor Martin Burgi (Ludwig-Maximilians-Universität München) hob hervor, dass es nicht um Pauschallösungen gehe, sondern um das jeweils betroffene einzelne Handwerk: „Aus europarechtlicher Sicht könne nicht für alle Gewerke wieder die Meisterpflicht vorgegeben werden.“ Dem entgegnete Holger Schwannecke (Zentralverband des Deutschen Handwerks – ZDH), dass eine Modernisierung der Handwerksordnung durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht weder aus verfassungs- noch aus europarechtlicher Sicht problematisch sei.

Bis zum 27. Mai hatten die betroffenen B1-Gewerke Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme sowie zu mündlichen Begründung, warum sie eine Rückführung anstreben. Auf Grundlage der nun vorliegenden Erkenntnisse wird das Bundeswirtschaftsministerium nun einen Gesetzentwurf erarbeiten und nach der Sommerpause zur Diskussion und Abstimmung vorlegen. Das Gesetz, die Novellierung der Handwerks Ordnung könnte Anfang 2020 in Kraft treten.
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