Berlin. Der Bundesrat hat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 das vom Bundestag beschlossene „Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ gebilligt: Danach soll in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerken künftig die Meisterpflicht wieder gelten. Darunter auch im Raumausstatter-Handwerk, bei den Parkett- und Estrichlegern oder den Rolladen- und Sonnenschutztechnikern.

Der Bundesrat hatte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im ersten Durchgang keine Einwendungen erhoben. In einer eigenen Initiative hatte er sich bereits im Februar 2019 für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Berufen ausgesprochen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Es gilt als wahrscheinlich, dass das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

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