Am Freitag, den 14. Februar, tritt das das Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften in Kraft. Damit wird für zwölf Handwerke die zulassungspflicht wieder eingeführt, das heißt, dass der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks grundsätzlich eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung voraussetzt.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Das deutsche Handwerk genießt eine hohe Wertschätzung in unserer Bevölkerung und weit darüber hinaus. Wir möchten, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Der Meisterbrief ist ein wichtiges Gütesiegel nicht nur für die Qualität von handwerklicher Arbeit, sondern für die deutsche Wirtschaft insge- samt. So haben wir in Deutschland mit die geringste Jugendarbeitslosigkeit in der gesamten Europäischen Union und weltweit. Das verdanken wir gerade auch der Ausbildungsleistung des Handwerks.“

Die Handwerksrechtsnovelle wird ergänzt durch ein Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, das sich noch im parlamentarischen Verfahren befindet. Durch diese weitere Gesetzesänderung sollen laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Fördermöglichkeiten im Bereich der beruflichen Bildung ausgebaut werden. Es erfolge eine stärkere Gleichbehandlung zur akademischen Bildung. Davon würden laut BMWi alle künftigen Meisterinnen und Meister profitieren.

Neben dem Raumausstatter-Handwerk wird für folgende Gewerke wird die Zulassungspflicht wieder eingeführt:
 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
 Betonstein- und Terrazzohersteller,
 Estrichleger,
 Behälter- und Apparatebauer,
 Parkettleger,
 Rollladen- und Sonnenschutztechniker,
 Drechsler und Holzspielzeugmacher,
 Böttcher,
 Glasveredler,
 Orgel- und Harmoniumbauer und
 Schilder- und Lichtreklamehersteller.